11. März 2023
02. März 2023
10. Januar 2023
03. Januar 2023
01. November 2022
07. März 2022
Am Sonnabend, dem 11.03.2023, fand in der Zeit von 09:00 bis 13:30 Uhr der diesjährige Ausbildungs- und Karrieretag am BSZ für Elektrotechnik Dresden statt. Diese Veranstaltung hat sich trotz der pandemiebedingten Zwangspause in den letzten Jahren zu der Bildungsmesse für Spezialisten entwickelt! Anliegen der 2023er Auflage war erneut die Suche und Gewinnung von Fach- und Führungskräften für die Fachgebiete Elektrotechnik, Energietechnik, Informatik, Informationstechnik, Maschinentechnik, Mechatronik und Mikrotechnologie. Diese Branchenspezifik ist einmalig!
Sie haben Lust auf eine interessante und spannungsgeladene Zukunft? Dann sollten Sie sich auf den Internet-Seiten des BSZ für Elektrotechnik zunächst ausführlich informieren. Alle wichtigen Informationen und Dokumente für die Bewerbung hält danach das BSZ-Bewerberportal bereit.
weiterlesenDas ist die ultimative Informationsplattform für alle, die mit der Ausbildung am BSZ für Elektrotechnik Dresden zu tun haben! Wichtige Informationen und Dokumente, häufig benötigte Formulare, die Vertretungspläne und noch vieles mehr können hier abgerufen werden.
weiterlesenSie wollen das BSZ für Elektrotechnik aus erster Hand kennen lernen? Dafür gibt es jedes Schuljahr viele Gelegenheiten. Schon jetzt ist auf den Ausbildungs- und Karrieretag am BSZ und das damit verbundene Absolvententreffen im März 2023 zu verweisen. Alle Informationen zu diesem Höhepunkt und allen weiteren Aktivitäten an unserem BSZ öffnet der nachfolgende Link.
zu den VeranstaltungenDer nachfolgende Link führt auf eine Informationsseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zum Umgang von Schülern mit dem seit 01.01.2023 geltenden elektronischen Krankenschein eAU:
Wichtige Informationen für alle Ausbildungsbetriebe und Praxispartner, die mit unserem BSZ zum Teil seit Jahrzehnten zusammenarbeiten, enthält die folgende Internet-Seite.
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
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