Ansprechpartner
Herr Arndt - Vorsitzender
Tel.: 0351 4735 205
Frau Kretzschmar - Stellvertreterin
Tel.: 0351 4735 214
Herr Ridsdill
Tel.: 0351 4735 238
Herr Michel
Tel.: 0351 4735 295
Bankverbindung
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE35 8505 0300 3120 0794 55
BIC: OSDDDE81XXX
Aufnahmeantrag
Unter folgendem Link finden Sie den Antrag zur Aufnahme in den Förderverein Strehlener Platz 2 e. V.
Datenschutzverordnung
Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Fassung der Datenschutzverordnung für den Förderverein Strehlener Platz 2 e. V.
Satzung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Förderverein des Beruflichen Schulzentrums Strehlener Platz 2 e. V.". Er hat seinen Sitz in 01219 Dresden, Strehlener Platz 2.
§ 2 Zweck
1. Der Verein hat den Zweck, das Berufliche Schulzentrum am Strehlener Platz 2 in seinen Bildungs- und Erziehungsaufgaben zu unterstützen.
2. Er soll ausschließlich und unmittelbar auf der Basis der Gemeinnützigkeit im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung arbeiten.
3. Er unterstützt durch Geld- und Sachspenden sowie aus Beiträgen
- die Ergänzung der Schulausstattung über die verfügbaren öffentlichen Mittel hinaus
- die Bildung und Weiterbildung der Auszubildenden, Lehrer und Mitarbeiter vertiefend zu den staatlichen Programmen
- die Förderung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen im Schulleben
- weitere Aufgaben, die in einer modernen Berufsausbildung am Beruflichen Schulzentrum förderungswürdig sind.
4. Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht. Gewinnerwirtschaftung ist nicht Ziel des Vereins. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und sonstige Zuwendungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Ziel und Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das 1. Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung des Vereins ins Vereinsregister und endet am 31.12. des Gründungsjahres.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Dem Verein können als Mitglieder angehören
- natürliche Personen und
- juristische Personen.
2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand. Ablehnungsgründe sind nicht mitzuteilen.
3. Die Mitgliedschaft erlischt (außer durch Tod) durch schriftliche Austrittserklärung.
4. Bei Verstoß gegen die Satzung kann der Vorstand ein Mitglied ausschließen, nachdem zwei Ermahnungen erfolglos waren.
§ 5 Finanzierung
Der Verein finanziert seine Tätigkeit durch
- Mitgliederbeiträge und
- Spenden.
Die Beitragszahlungen für das Jahr sind bis zum 31. Januar zu leisten. Der Vorstand stellt für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltsplan auf, der durch die Mitgliederversammlung zu genehmigen ist.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- Vorstand
- Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, der zugleich geschäftsführender Vorsitzender ist, dem stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den geschäftsführenden Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren, angerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger einsetzen.
§ 8 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereines zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
- Aufstellung des Etats, der in Einnahmen und Ausgaben zu gliedern ist,
- Erstellung eines Geschäftsberichtes zum Jahresabschluss.