Anliegen der folgenden Informationen
Fachschüler/-innen und Praxispartner unserer Fachschule melden sich immer wieder mit Rückfragen zur Fach- bzw. Projektarbeit in der Fachschulausbildung. Die folgenden Zeilen sollen zur Beseitigung diesbezüglicher Unklarheiten dienen. Gleichzeitig können sich potenzielle Praxispartner, die bisher noch keine Themen an Fachschüler/-innen vergeben haben, eine eigenständige Meinung über die damit verbundenen Vor- und Nachteile bilden.
Facharbeit an der Fachschule für Technik
Im Rahmen der Facharbeit soll in der letzten Klassenstufe der Nachweis erbracht werden, dass die Fachschülerin bzw. der Fachschüler in der Lage ist, die erlangte Kompetenz bei der Lösung einer in der Regel technischen Aufgabe selbstständig in einer angemessenen Zeit zielorientiert und erfolgreich anzuwenden. Der Gegenstand der Aufgabe für die Facharbeit soll dabei dem komplexen Charakter des Arbeitsvermögens eines "Staatlich geprüften Technikers" entsprechen.
Die Palette an möglichen Inhalten erscheint nahezu unbegrenzt. Eine Aufgabe für die Facharbeit kann durch eine Firma des Handwerks, der erzeugenden oder verarbeitenden Industrie, durch eine Forschungseinrichtung, eine höhere Bildungseinrichtung, eine Behörde, eine wissenschaftliche Institution oder durch die Fachschule selbst gestellt werden.
Die Bearbeitung privater Facharbeitsthemen wird nur gestattet bzw. anerkannt, wenn sich im Vorfeld eine Lehrkraft bereiterklärt hat, das betreffende Thema als schulischer Betreuer zu begleiten. Findet sich keine Lehrkraft für das beabsichtigte private Thema, ist dessen Anerkennung als Facharbeitsthema nicht möglich.
Formulierung der Aufgabenstellung
Das Thema für eine Facharbeit sollte durch eine Aufgabenstellung im Umfang von etwa einer halben A4-Seite eindeutig, nachvollziehbar und abrechenbar formuliert werden. Die möglichen inhaltlichen Anforderungen können entsprechend der betrieblichen Interessen festgelegt werden - sollten aber mit dem für die jeweilige Fachrichtung zutreffenden Lehrplan in Beziehung stehen. Jeder Fachschülerin und jedem Fachschüler wird für die Bearbeitung der Facharbeit eine fachkompetente Lehrkraft zur Betreuung durch die Schule zugeordnet. Diese Lehrkraft bestätigt die Aufgabenstellung, sofern bestimmte Grundanforderungen an Umfang und Komplexität erfüllt werden. Für die dafür notwendige Detailabstimmung stellt die Fachschülerin bzw. der Fachschüler den Erstkontakt zwischen betrieblichem und schulischem Betreuer her.
Bearbeitung der Aufgabenstellung
Für die Erarbeitung der Inhalte der Facharbeit ist die Fachschülerin bzw. der Fachschüler selbst verantwortlich. Zeitlich stehen dafür gemäß Stundentafel der Technikerausbildung 80 Unterrichtsstunden sowie bei Bedarf die unterrichtsfreien Wochen und Tage zur Verfügung. Auf wenige Tage befristete Freistellungen vom Unterricht sind möglich. Die betreuende Lehrkraft steht der Fachschülerin bzw. dem Fachschüler als Ansprechpartner bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Facharbeit zur Verfügung. Spätester Abgabetermin für die Facharbeiten als Dokument ist jeweils der erste Montag nach den Osterferien.
Während der Zeit der Bearbeitung der Facharbeit dauert das Ausbildungsverhältnis für alle Fachschüler/-innen an, womit sie auch in dieser Phase der Ausbildung den Unfallversicherungsschutz des Schulträgers in Form der Landeshauptstadt Dresden genießen. Eine Haftpflichtversicherung besteht durch die Stadt Dresden nicht. Deshalb wird allen Fachschüler/-innen zu Beginn der Ausbildung der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.
Gestaltung der schriftlichen Arbeit
Die Richtlinien zur Gestaltung der schriftlichen Arbeit finden sich in der sächsischen Fachschulordnung unter dem Stichwort "Leistungsnachweise" oder "Facharbeit". Dort wird unter anderem der Mindestumfang der Arbeit mit 20 Seiten Textteil ohne Anlagen festgelegt. Bei Gruppenarbeiten erhöht sich die Seitenzahl um 10 für jeden weiteren Fachschüler. Die "Handreichung zur Erstellung der Facharbeit an Fachoberschulen" enthält viele gestaltungstechnische Details. In Übereinstimmung mit dem neuen Lehrplan der Fachschule für Technik, Fachrichtung Elektrotechnik, wurde diese Handreichung durch Beschluss der Lehrerkonferenz ab dem Schuljahr 2010/2011 auch für alle anderen Facharbeiten an der Fachschule für Technik des Beruflichen Schulzentrums für Elektrotechnik Dresden für verbindlich erklärt. Hinzuweisen ist auf den Umstand, dass die in der Handreichung angegebenen Seitenzahlen durch die Festlegungen in der Fachschulordnung entkräftet werden, da die Fachschulordnung rechtlich über der Handreichung steht.
Die folgende Verknüpfung öffnet die verbindlichen Hinweise und Vorgaben für die inhaltliche und formelle Gestaltung der Facharbeiten:
Bewertung der Facharbeit
Die Bewertung der Facharbeit erfolgt mit einer Zensur, die sich nach sächsischer Fachschulordnung aus der – in Abstimmung mit dem Auftraggeber der Arbeit – zu erteilenden doppelwertigen Note für die schriftliche Arbeit und der einfachwertigen Note für die mündliche Verteidigung der Facharbeit ergibt. Dafür benötigt die Fachschule eine kurze schriftliche Einschätzung der Facharbeit durch den betrieblichen Betreuer, der in jedem Fall auch ein gern gesehener Gast bei der Verteidigung der Facharbeit ist. Zu den im Rahmen der Facharbeit zu erbringenden Leistungen gehört ein Poster gemäß Vorlage, das zur Facharbeitsverteidigung ausgedruckt als Handout im Format A 4 sowie der/dem schulischen Betreuer/-in als WORD- oder PDF-Datei vorliegt.
Geheimhaltungs- und Haftungsvereinbarungen
Die Bearbeitung von Facharbeitsthemen an einer Fachschule für Technik dient Ausbildungszwecken. Der professionelle Umgang mit allen Informationen aus Facharbeiten und den auftraggebenden Firmen ist dabei eine täglich praktizierte Voraussetzung für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den zahlreichen Partnern unserer Fachschule. Die Leitung der Fachschule spricht sich gegen den Abschluss separater Geheimhaltungs- und Haftungsvereinbarungen aus. Diese behindern den Umgang mit den Facharbeitsthemen im Rahmen der Fachschule. So beschränken oder verbieten solche Vereinbarungen unter anderem die Nutzung kompetenter Ansprechpartner/-innen, die in der Fachschule oder im übrigen BSZ für Elektrotechnik zur Verfügung stehen. Vorhandene Ressourcen bleiben damit ungenutzt, die das Ergebnis einer Facharbeit nicht zuletzt im Interesse des Auftraggebers verbessern können.
Eine Geheimhaltungs- und Haftungsvereinbarung ist nur mit der Privatperson der Fachschülerin bzw. des Fachschülers abschließbar. Gleiches gilt für den schulischen Betreuer der Facharbeit. Geheimhaltungs- und Haftungsvereinbarungen werden demzufolge – wenn überhaupt – zwischen dem Auftraggeber, der Fachschülerin bzw. dem Fachschüler und dem schulischen Betreuer der Facharbeit abgeschlossen. Auf Grund der zunehmenden Anzahl an Angeboten von Facharbeitsthemen aus der Praxis entscheiden sich die Fachschüler/-innen und ihre schulischen Betreuer/-innen eher für Themen ohne spezielle rechtliche Bedingungen, sofern an der betreffenden Aufgabenstellung nicht ein besonderes Interesse besteht. Kommt die Bearbeitung der Aufgabenstellung eines Auftraggebers aus der Praxis nicht ohne extreme Sicherheits- und Geheimhaltungsvorkehrungen aus, muss sich der Auftraggeber fragen lassen, ob dieses Thema tatsächlich einer Fachschülerin oder einem Fachschüler als Facharbeit anvertraut werden sollte.